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Stellungnahme Saisonfinale FC Gehenbühl – TSF Ditzingen / 29.06.2016

Stellungnahme der TSF Ditzingen Abteilung Fußball zu den Vorkommnissen rund um das letzte Saisonspiel beim FC Gehenbühl und der darauf folgenden Aberkennung der Meisterschaft.

Am Morgen des 28.06.2016 erfuhren wir, dass der Verbandsspielausschuss (VSPA) des wfv im Einvernehmen mit dem Bezirk Enz/Murr bei seiner Sitzung am 27.06.2016 entschieden hat, die TSF Ditzingen für das Spieljahr 2016/2017 für den Spielbetrieb der Kreisliga A zuzulassen.

Wir sind froh und erleichtert über diese absolut richtige Entscheidung.

Die als Gründe für die Entscheidung aufgeführten Punkte stimmen ausnahmslos mit denen überein, die aus Sicht der TSF Ditzingen gegen das Urteil das Verbandsgerichtes sprechen und auch in sämtlichen Medienberichten unerwähnt blieben.

Punkt 1:
– Mehrere Nachfragen an wfv-Mitarbeiter:
Bereits ab eine Woche vor dem letzten Spieltag in Gehenbühl erkundigten sich Offizielle der TSF bei drei haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern des wfv, ob das Urteil des wfv Sportgerichts zur Sperre eines TSF A-Jugend Spielers richtig interpretiert wurde.

Im Urteil heißt es:
„…eine Sperrstrafe in der Zeit vom 29.05.2016 bis 05.06.2016, je einschließlich, längstens jedoch für ein Pflichtspiel verhängt. Hinweis: Maßgeblich für die zeitliche Begrenzung der Sperrstrafe sind die Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Mannschaft, in der der Spieler bei Begehung der Strafe zum Einsatz kam. Während der Dauer der Sperrstrafe aber für sämtliche Mannschaften und sämtliche Spiele gesperrt. ( §22 Nr.2 RVO ).“

Auf Nachfrage versicherten uns alle drei Personen, den Spieler einsetzen zu können.

Punkt 2:
– Die programmtechnisch fehlende Kennzeichnung einer Sperre im DFBnet:
Als wir unsere Aufstellung für die Paarung FC Gehenbühl gegen uns durch unseren Mannschaftsbetreuer elektronisch via DFBnet eingetragen haben, sahen wir, dass der betroffene Spieler zur Aufstellung freigeschaltet war. Ist ein Spieler gesperrt, ist hinter seinem Namen ein deutlich sichtbares Schloss gesetzt und der Spieler kann nicht ausgewählt werden. (Anmerkung: zu dem um 11:30 Uhr angesetzten A-Jugendspiel VfL Kirchheim/Teck – TSF Ditzingen war der Spieler noch gesperrt und konnte nicht ausgewählt werden). Daraufhin wurde der Spieler in die Startaufstellung berufen und der Spielberichtsbogen konnte problemlos ausgedruckt werden. Anschließend wurden Schiedsrichter und Gegner darüber informiert.
Zu diesem Zeitpunkt waren jegliche Zweifel ad acta gelegt.

Im Anschluss an die von uns mit 2:5 gewonnene Partie legte der FC Gehenbühl Einspruch gegen die Wertung ein, was vollkommen legitim war. Das Sportgericht des wfv bestätigte unsere Auffassung der Dinge. Der FC Gehenbühl ging erneut in Berufung und das wfv Verbandsgericht wertete das Spiel mit 3:0 für den FC Gehenbühl.

Als uns diese Nachricht erreichte, waren wir schockiert, da wir keinerlei Täuschungsversuch unternommen haben und stets mit offenen Karten spielten. Wir berieten uns mit einem Rechtsanwalt und studierten die wfv Statuten bis ins Detail. Anschließend stellten wir nach Rücksprache ein Gnadengesuch an den Verbandsspielausschuss.

Im §69 Absatz 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des wfv heißt es, dass ein irrtümlicher Fehler des Verbandes nicht strafrechtlich gegenüber der betroffenen Mannschaft gewertet werden kann.

Der Verbandsspielausschuss schreibt in seiner Begründung:

„Der Verband fördert seit mehreren Jahren nun den Einsatz der vielfältigen DFBnet-Module, muss aber in diesem Zusammenhang feststellen, dass leider nicht alle Paragrafen der wfv Rechts- und Verfahrensordnung / Spielordnung bis ins Detail im Programm abgebildet sind. Dies dem Verein nun nachteilig auszulegen, entspricht nicht dem vertrauensvollem Miteinander, den der Verband mit seinen Mitgliedsvereinen pflegt.“

Die TSF Ditzingen möchten klarstellen, dass es sich hierbei nicht um ein „Einknicken des Verbandes“ handelt, wie es in einem Bericht auf dem Amateurfussballportal FuPa.net heißt, sondern die logische Konsequenz einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Tatsachen. Wir danken dem wfv, dass er sich mit diesem Sachverhalt nochmals befasst hat.

Diese Stellungnahme dient einzig und alleine dazu, den Ruf der TSF Ditzingen als seriösen Verein zu wahren und sämtliche in Medien und Umfeld aufgetauchten Spekulationen zu beenden. Die Abteilungsleitung der TSF Abteilung Fussball arbeitet seit Amtsantritt mit höchster Kompetenz und Zuverlässigkeit.

Wir freuen uns nun, uns in der nächsten Saison mit den Teams der A-Klasse zu messen. Ein Dank geht an alle Personen, die uns in den letzten Wochen mit Rat und Tat zur Seite standen. Zudem gratulieren wir dem FC Gehenbühl zur gewonnenen Meisterschaft.

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